Neues Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen
20.3.2020 – Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. Er hat beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten.
Liveübertragung der Medienkonferenz: heute um 15.15 Uhr
Hier erhaltet Ihr die aktuellsten Informationen vom KGL unserem KMU- und Gewerbeverband des Kantons Luzern
Informationen an Unternehmen, Gewerbevereine und Berufsverbände betreffend Coronavirus
Das Coronavirus und die dagegen ergriffenen Massnahmen stellen für die Luzerner KMU eine extreme Herausforderung dar. Dies betrifft insbesondere die Liquidität der Unternehmen. Der KGL steht diesbezüglich im Austausch mit den Behörden und anderen Verbänden, damit die negativen Auswirkungen mit flankierenden Massnahmen abgefedert werden können. Er setzt sich zudem konsequent dafür ein, dass neben dem Schutz der gefährdeten Personen auch die Effekte der Massnahmen auf die Unternehmen und die Arbeitsstellen genügend berücksichtigt werden.
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Gesundheit BAG informiert laufend über die aktuelle Entwicklung. Zudem gibt es Informationen zu den Hygiene- und Verhaltensregeln inklusive Erklärvideos, Flyer und Plakaten zum Herunterladen. Wir empfehlen, das Plakat «Neues Coronavirus: So schützen wir uns» an Eingängen und in Aufenthaltsräumen gut sichtbar aufzuhängen.
Aktuelle Informationen des BAG
Der Kanton Luzern informiert zusätzlich über die regionale Situation und für den Kanton spezifische Weisungen. Hier finden Sie zudem die kantonalen Anlaufstellen für Unternehmen im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen.
Aktuelle Informationen des Kantons Luzern
Verbot von Veranstaltungen
Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 16. März 2020 sind öffentliche und private Veranstaltungen bis am 19. April verboten. Das betrifft somit auch sämtliche Veranstaltungen der Gewerbevereine und Berufsverbände inkl. Generalversammlungen.
Informationen für Unternehmen
Der schweizerische Gewerbeverband sgv hat für Unternehmen ein Merkblatt erstellt. Dieses informiert über die rechtliche Situation in den Betrieben bezüglich Arbeits- und Vertragsrecht.
Weitere umfassende Informationen für Unternehmen in Bezug auf das Coronavirus bietet das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO an
Für Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung ist die Dienststelle WAS wira zuständig.
Der Bundesrat hat am 13. März 2020 zur Unterstützung von KMU in Liquiditätsschwierigkeiten wegen Coronavirus das Spezialregime Bürgschaftswesen beschlossen.